Revidiertes Geldwäschereigesetz – dank automatisierten Prozessen zu mehr Effizienz
09. März 2022Für den Finanzplatz Schweiz ist die Bekämpfung der Geldwäscherei ein zentrales Thema. Dabei bildet das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG) zusammen mit den dazugehörenden Verordnungen die finanzmarktrechtliche Grundlage.
Aufgrund der von der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering, die internationale Institution zur Bekämpfung von Geldwäscherei) im Jahr 2016 identifizierten Schwachstellen, hat im März 2021 das Parlament auf der Grundlage der erarbeiteten Botschaft die Revision des Gesetzes verabschiedet. Die Inkraftsetzung ist voraussichtlich auf den 1. Oktober 2022 festgesetzt.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen implizieren aus Bankensicht im Kern zwei wesentliche Neuerungen:
Wirtschaftliche Berechtigte verifizieren
Bisher reichte es, wenn der Finanzintermediär die an den Vermögenswerten wirtschaftlich Berechtigten feststellte und die Angaben lediglich bei Zweifel verifizierte. Gemäss den neuen Bestimmungen muss der Finanzintermediär künftig die Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person in jedem Fall überprüfen und plausibilisieren.
Für manche Finanzinstitute bedeutet das, dass alte Kundenbeziehungen unter Umständen nach VSB (Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken) noch vollständig nachidentifiziert werden müssen.
Kundendaten regelmässig aktualisieren
Gemäss den neuen Bestimmungen muss ein Finanzintermediär die Kundinnen und Kunden nicht nur feststellen, sondern auch periodisch überprüfen und aktualisieren. Dabei steht es dem Finanzinstitut nach aktuellem Stand offen, den Umfang, die Art und die Periodizität der Abklärungen zu bestimmen.
Im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Abklärungen der Kundendaten besteht die Möglichkeit, gleichzeitig auch mittels erweitertem Frageset die Qualität der Kundendaten zu steigern.
Ein risikobasierter Ansatz der Überprüfung, wie es auch das Gesetz empfiehlt, unterteilt die Kundensegmente in unterschiedliche Risikogruppen, welche wiederum unterschiedlichen Periodizitäten zugeteilt werden. Auch wenn dadurch risikoarme Klienten nur selten überprüft werden müssten, kommt mit dem revidierten GwG aufgrund der hohen Anzahl von Kundinnen und Kunden ein grosser Aufwand auf die Finanzintermediäre zu.
Unsere Lösungen
Der Umfang der zu überprüfenden Daten, die grosse Anzahl der zu überprüfenden Kunden und unter Umständen auch die historisch gewachsene Informatik-Architektur stellt Finanzintermediäre vor grossen Herausforderungen.
Unsere Berechnungen zeigen, dass die Sicherstellung der neuen Bestimmungen ohne effiziente technische Unterstützung zahlreiche Neuanstellungen zur Folge hat. Zudem führen ineffiziente und teilweise manuelle Prozesse oder Medienbrüche zu erheblichen internen Mehraufwänden.
Die Umsetzung des neuen GwG hat somit unbedingt durch effiziente und automatisierte Prozesse mit integrierten IT-Systemen sowie dem gezielten Einsatz von Robotics zu erfolgen. Nur so können sehr hohe Mehrkosten eingespart werden.
Warum APP?
Dank unserer über 20-jährigen Expertise im Prozessmanagement bei der Optimierung und Effizienzsteigerung von Prozessen, gekoppelt mit unseren Erfahrungen bei der Prozessautomatisierung und dem Einsatz von Robotics sowie unserer Fachexpertise im Banking, können wir Sie bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen tatkräftig unterstützen.
Kontaktieren Sie uns per Telefon unter 058 320 30 00, per E-Mail unter office@app.ch oder mittels des untenstehenden Formulars. Unsere Expertinnen und Experten freuen sich auf Ihre Anfrage.
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